Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, die angefallenen Kosten, monatliche Mahngebühren (bis zu € 15,50) und kontokorrentmäßige Zinsen in Höhe von 1,65 % p. m. zu verrechnen. In der Folge wird ein Inkassoinstitut mit der Forderungseinziehung beauftragt:
bei einem Übergabesaldo bis € 145,00 wird eine Bearbeitungsgebühr von € 19,00
bei einem Übergabesaldo bis € 500,00 wird eine Bearbeitungsgebühr von € 33,00 und
bei einem Übergabesaldo über € 500,00 wird eine Bearbeitungsgebühr von € 49,00
in Rechnung gestellt.
Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen, die uns durch die zweckentsprechende Verfolgung unserer Ansprüche entstehen.
Zu diesen Kosten und Aufwendungen zählen, unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht, auch alle außergerichtlichen Kosten, insbesondere die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines konzessionierten Inkassounternehmens, nach Maßgabe der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen und die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes. Die Kosten bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Sie erteilen Ihre Zustimmung zur Berechnung der Kosten gemäß der Verordnung 141/96 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitutionen gebührenden Vergütungen in der jeweiligen Fassung.