Menschenrechtliche Sorgfalt

Menschenrechte sind unumstößlich und unteilbar. Wir bekennen uns ausdrücklich zu den von den Vereinten Nationen (UN) formulierten Menschenrechten. Wir verstehen es als unsere Aufgabe und Pflicht, die Menschenrechte vollumfänglich und jederzeit zu achten. Gleiches erwarten wir von unseren Geschäftspartnern.

Die Grundsatzerklärung der Otto Group gilt deshalb uneingeschränkt auch für bonprix. Wir orientieren uns bei der Steuerung menschenrechtlicher Themen an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) und damit an den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) in Deutschland.

Risikoanalyse. Ausgangspunkt ist die menschenrechtliche Risikoanalyse der Otto Group. Diese adaptieren wir unter Berücksichtigung unseres Geschäftsmodells und unserer Beschaffungsstrukturen für bonprix als Einzelunternehmen und Marke.

2020 haben wir unsere Risikoanalysen auf einzelnen Nachhaltigkeitsthemen und unser Erfahrungswissen mit den Erkenntnissen aus der Otto Group zusammengeführt und so unsere erste menschenrechtliche Risikoanalyse erstellt. Für bonprix analysieren wir menschenrechtliche Risiken auf drei Ebenen: in der Lieferkette, im eigenen Unternehmen, sowie bei unseren Kund*innen. In die Betrachtung einbezogen sind dabei auch die jeweiligen Gemeinschaften.

Besonders schwerwiegende und damit dringliche Risiken bestehen innerhalb der Lieferkette. Dort sind es vor allem folgende Themen, die unsere Aufmerksamkeit brauchen: Kinder- und Zwangsarbeit, Diskriminierung und Geschlechterungerechtigkeit, Entlohnung, Arbeitszeit, Umwelt sowie Gesundheit und Arbeitssicherheit. In den Own Operations stehen Infektionsschutz, psychische Gesundheit, Diskriminierung und Arbeitssicherheit unserer eigenen Mitarbeitenden im Fokus. Auf Ebene unserer Kund*innen sind Privatsphäre und Datenschutz Themen, die wir kritisch im Blick behalten.

Zentrale Hebel, um diesen Risiken zu begegnen, sind verpflichtende Richtlinien und Vorgaben, unsere Maßnahmen in der Lieferkette, die soziale wie ökologische Verbesserungen anstoßen, sowie unser Engagement in Multi-Stakeholder-Initiativen, um an Branchenlösungen mitzuwirken.

Beschwerdemechanismen. Trotz aller Maßnahmen und Sorgfalt kann es sein, dass mögliche Verstöße gegen die Menschenrechte wahrgenommen werden. Begegnen können wir dem nur, wenn wir davon erfahren. Für diese Fälle gibt es ein Hinweis- und Beschwerde-System innerhalb der Otto Group, das unsere Mitarbeitenden und Beschäftigten der Lieferkette genauso wie Kund*innen oder Außenstehende nutzen können. Jeder Hinweis wird sorgfältig geprüft. Kommt es zu Beschwerdeeingängen bei amfori oder ACCORD in Fabriken, in denen wir produzieren lassen, greift ein festgelegter Prozess, der sicherstellt, dass die Otto Group von den Fällen erfährt und in den Lösungsprozess einbezogen wird.

Überschneidungen in der Lieferantenbasis und der schnelle, umfängliche Zugang zu Ressourcen – sollte Bedarf zur Wiedergutmachung entstehen (Remediation) – machen ein gruppenweites Vorgehen bei Beschwerden besonders sinnvoll. Über die Anzahl der Beschwerden und ggf. Abhilfemaßnahmen berichten wir deshalb auf Gruppenebene im jährlichen Geschäftsbericht der Otto Group.